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Für jede kWh die der Betreiber einer dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in das öffentliche Stromnetz einspeist, erhält er eine Vergütung gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Vergütung setzt sich bei Heizöl, Erdgas oder Flüssiggasbetrieb wie folgt zusammen: |
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